a) Veranstaltungen fördern und durchführen;
b) geschichtliche und heimatkundliche Arbeiten fördern;
c) publizistische Arbeit fördern durch die Herausgabe eines Presseorgans
sowie von Broschüren, Büchern und anderen Medien.
(5) Der Verein vertritt die Belange der Bessarabiendeutschen und deren Nachkommen in der
Öffentlichkeit und in Gremien.
(6) Der Verein unterhält Kontakte zu der früheren Heimat Bessarabien. Er unterstützt
gesellschaftliche, soziale und kirchliche Einrichtungen der dortigen Bewohner und pflegt
die Erinnerung an die bessarabiendeutsche Geschichte, insbesondere durch die
Wiederherstellung von Kulturdenkmälern, die Errichtung von Gedenksteinen und die
Ausstattung von Ortsmuseen. Er fördert darüber hinaus das Bauernmuseum in
Friedenstal.
§ 3
Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke
im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.