Bessarabiendeutscher Verein e.V.

Satzung Seite 3

 

             a)      Veranstaltungen fördern und durchführen;

             b)      geschichtliche und heimatkundliche Arbeiten fördern;

             c)      publizistische Arbeit fördern durch die Herausgabe eines Presseorgans
                      sowie von Broschüren, Büchern und anderen Medien.

(5)   Der Verein vertritt die Belange der Bessarabiendeutschen und deren Nachkommen in der
        Öffentlichkeit und in Gremien.

(6)   Der Verein unterhält Kontakte zu der früheren Heimat Bessarabien. Er unterstützt
        gesellschaftliche, soziale und kirchliche Einrichtungen der dortigen Bewohner und pflegt
        die Erinnerung an die bessarabiendeutsche Geschichte, insbesondere durch die
        Wiederherstellung von Kulturdenkmälern, die Errichtung von Gedenksteinen und die 
        Ausstattung von Ortsmuseen. Er fördert darüber hinaus das Bauernmuseum in 
        Friedenstal.

 

§ 3

Gemeinnützigkeit

(1)   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke 
        im  Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2)   Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
        Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
        unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(3)   Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die 
        Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

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